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1. Die Teilnahme an dem Wettbewerb steht offen fuer Pianisten jeder Staatsangehoerigkeit, deren Geburtsdatum nach dem 8. April 1978 ist. Mit Ausnahme von denen, die den Preis JAÉN bereits erhalten haben. Die Organisation des Wettbewerbes behaelt sich das Recht der Zulassung vor, indem sie eine Auswahl der Kandidaten gemaess ihres „Curriculum vitae“ und anhand einer 30-minuetigen Aufnahme, die mindestens zwei Saetze des ausgewaehlten Konzertes fuer das Finale beinhaltet, treffen. Falls erforderlich wird auch ein Empfehlungsschreiben eines angesehenen Musikdozenten angefordert. Die Organisation uebernimmt die Uebernachtungskosten mit Fruehstueck, im Doppelzimmer, fuer alle Teilnehmer waehrend der Zeitspanne des ganzen Wettbewerbes, unabhaening ob sie ausgeschieden sind oder nicht. Jene Kandidaten, die ein Einzelzimmer wuenschen, muessen die Preisdifferenz selbst bezahlen.
Sobald die in der Teilahmebedingungen angeforderten Dokumente und Unterlagen ueberpueft worden sind, werden die Anmeldungen von der Organisation akzeptiert.
2. Die Anmeldefrist beginnt am 09. Juni 2009, Tag der Veroeffentlichung der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung im BOP von Jaén (Boletín Oficial de la Provincia) und endet am 22. Februar 2010. Die Anmeldeformulare sind in einem Briefumschlag per post an die folgende Adresse: Señor Secretario del Concurso Internacional de Piano Premio "Jaén“, Diputación Provincial de Jaén, Plaza de San Francisco s/n, 23071 Jaén (Spanien), per e-mail an: (cdcult@promojaen.es) oder per website: (www.dipujaen.es/premiopiano) zu senden. Die festgelegte Anmeldegebuehr von 30 Euros wird von den Teilnehmern vor der Auslosung bezahlt, welche am 8. April, 2010 um 22.00 Uhr im Edificio del Antiguo Hospital de San Juan de Dios (Strasse: Plaza de San Juan de Dios, s/n. Jaén), statt findet. Die Auslosung, welche die Vortragsreihenfolge der Kandidaten am Wettbewerb bestimmt, erfolgt in Anwesenheit aller Teilnehmer, welche gebeten sind sich bereits um 21.30 Uhr einzufinden. Eine allfaellige Abwesenheit eines Teilnehmers an der Losziehung muss von der Jury akzeptiert werden.
Waehrend dieser Auslosung werden Zeit und Ort an dem die einzelnen Vortraege stattfinden festgelegt. Das oben erwaehnte Anmeldeformular kann durch einen vom Teilnehmer unterzeichneten Brief mit folgenden Angaben ersetzt werden:
3. Der Wettbewerb besteht aus drei Ausscheidungsrunden und dem Finale mit Orchester, aufgeteilt in Gruppen, welche im beiliegenden Programm ersichtbar sind. Nach jeder dieser Ausscheidungsrunden faellt die Jury ihr Urteil und bestimmt die Teilnehmer, die in die naechste Runde gelangen oder gegebenenfalls Preistraeger sind.
4. Alle Werke sind auswendig zu spielen, mit Ausnahme des Pflichtstueckes, welches mit Noten gespielt werden kann.
5.Vor der Teilnahme an dem Wettbewerb werden die Teilnehmer gebeten, ein amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Aehnliches) zur Identifikation Ihrer Person vorzulegen.
6. Die Vortraege des Wettbewerbes finden zwischen dem 9. und 16. April, 2010 statt. Am 16. April wird das Urteil der Jury bekanntgegeben, sowie die Preise und die Urkunden der errungenen Preise ueberreicht.
7.Die verschiedenen Jurymitglieder werden unter beruehmten Persoenlichkeiten, mit angesehenem Prestige und einer wertvollen musikalischer Karriere in der Internationalen Klavierwelt, ausgewaehlt. Ihre Namen werden zum minimum fuenfzehn Tage vor dem Wettbewerb im BOP von Jaén (Boletín Oficial de la Provincia) veroeffentlicht. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar, und wird zur Ratifikation und Zusprache der Preise der kompetenten Amtsstelle der Landesregierung von Jaén (Diputación Provincial de Jaén), uebergeben.
Die Jury faellt ihren Entscheid anhand von qualitativen Kriterien und den Faehigkeitnen der Kandidaten, angemessen der spezifischen Preisauszeichnungen dieses Wettbewerbes
8. Die Preise, die gegebenenfalls gesetzlich festgelegten Abzuegen unterliegen, sind folgende:
Die Kosten der Preise sponsorisiert von der Landesregierung von Jaén (Diputación Provincial de Jaén) sind im Budget 2010.610.334.480.00 benannt. PREISE DES INTERNATIONALEN KLAVIERWETTBEWERBES PREIS "JAÉN" integriert.
9. Die Gewinner des 1.Preises, des Preises „Rosa Sabater“ und des Preises fuer „Zeitgenoessische Musik“, werden nach der Preisuebergabe ein kurzes Konzert mit Werken aus eigener Wahl und den Preis ausgezeichneten Werken geben.
10. Alle Teilnehmer, welche die 1.Ausscheidungsrunde bestehen und in der 2.Runde teilnehmen erhalten ein Reisestipendium von je 300 Euro. Dieser Betrag erhoeht sich auf 400 Euro fuer die Teilnehmner, welche auch die 2.Ausscheidungsrunde bestehen sich an der 3.Runde beteiligen, aber keinen Preis erhalten haben.
11. Die Organisation kann waehrend der Veranstalltung des Wettbewerbes verschiedene Klavierkonzerte fuer jene Teilnehmer vorschlagen, welche ausgeschieden sind aber gemaess der Jury durch ein gewisses kuenstlerisches Nivau aufgefallen sind. Diese Konzerte finden gegebenenfalls in verschiedenen Orten der Provinz Jaén statt.
12. Die Organisation kann fuer Teilnehmer des diesjaehrigen Wettbewerbes, welche von der Jury vorgeschlagen werden, Reisestipendien von bis maximum 350 Euros gewaehrleisten. Diese finanzielle Hilfe ist als Unterstuetzung an der Teilnahme der naechsten Edition des Internationalen Klavierwettbewerbes Preis „Jaén“ 2011 gerechnet. Die dementsprechenden Kandidaten erhalten diese Stipendien, wenn sie zum minimun an der 1. Ausscheidungsrunde des Klavierwettbewerbes 2011 teilgenommen haben.
13. Der 52º Internationale Klavierwettbewerb Preis "Jaén" 2010, behaltet sich das Aufnahme- und Veroeffentlichungsrecht der einzelnen Ausscheidungsrunden des Klavierwettbewerbes in Radio, Video und Fernsehen vor, sowie einer Aufnahme eines Compact Disc. Die Organisation kann dieses Veroeffentlichungsrecht frei und in exclusive, jeglicher frei erwaehlten Person oder Firma uebertragen oder verkaufen. Diese Rechte werden vom Teilnehmer freiwillig und gratis der Klavierwettbewerbes Organisation uebergeben.
14. Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit mit anderen Subventionen, Stipendien, Einzahlungen oder Ressorten.-
Uebereinstimmend mit dem Artikel 30.30 des Budgets der Landesregierung Jaén (Diputación Provincial de Jaén) fuer das Jahr 2009, sind die Subenvtionen, welche von der Diputación Provincial und ihren autonomen Organismen gewaehrleistet werden, mit anderen Subventionen, Stipendien, Einzahlungen oder Ressorten vereinbart. Unabhaengig davon, ob sie von anderen Verwaltungen, privater oder stadtlicher Hehrkunft, von Nationalen, der Europaeischen Union oder von Internationalen Organismen herkommen, sofern der selbe Zweck gewaehrleistet ist und ihre Kosten nicht ueberschritten werden.
Jaén, Juni 2009